Lockerungen im Hygienekonzept

Wie ihr auch in den Nachrichten mitverfolgen könnt, werden die Bestimmungen in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung stetig vom Bayerischen Kabinett überarbeitet.

Für uns bedeutet es, dass wieder an allen 12 Ständen geschossen werden darf. Auch ist die Obergrenze für unsere Veranstaltungen auf 100 Personen angehoben worden. Solange also Abstände eingehalten werden können, dürften wir jetzt unser Stüberl wieder komplett nutzen. Auch ist zu bemerken, dass auch die Nutzung der Umkleide (bereits zuvor) gestattet wurde.

Die folgenden Regelungen bleiben davon unangetastet:

  • 1,5m Mindestabstand zwischen zwei Personen (außer am Stand)
  • Maskenpflicht (bei Betreten und Verlassen des Schützenheims)
  • Desinfizieren der Hände bei Betreten des Schützenheims
  • Desinfizieren der Geräte bei Verlassen des Standes
  • Eintragen in eine Anwesenheitsliste
  • Zutritt nur für Vereinsmitglieder
  • Training:
    • Dienstags 18.00 bis 20.00 Uhr
    • Montags ab 18.00 Jugendtraining (nach Absprache)
  • Nutzung aller Lüftungsmöglichkeiten

Diese Regelungen gelten ab sofort! Allerdings werden wir die Wartung unserer Anlage und die Aktivierung aller Stände erst am Wochenende durchführen.

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