Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag und von neu aufgenommenen Mitgliedern eine einmalige Aufnahmegebühr, deren Höhe von der ordentlichen Mitgliederversammlung jährlich festgelegt wird. Alle Einnahmen dienen zur Bestreitung des anfallenden Vereinsaufwandes.
(Satzung § 7)
Jahresbeitrag | Aufnahmegebühr | |
---|---|---|
Erwachsene | 40€ | 30€ |
Jugendliche | 10€ | — |
Seit dem 31. Januar 2014