Liebe Schützinnen, Liebe Schützen,

nachdem uns die Gemeinde kurzfristig am Mittwoch behördlich das Schützenheim gesperrt und den Sportbetrieb untersagt hat, sind wir mittlerweile zu einer Vertraglichen Einigung mit der Gemeinde gekommen.
Der Schützenverein übernimmt die Kontroll-, Test- und Nachweispflicht bezüglich 2G+ und kann somit den Sportbetrieb wieder aufnehmen.

Es wird beim Betreten des Schützenheims 2G+ kontrolliert. Testung vor Ort ist möglich! Es herrscht Maskenpflicht und Abstandsgebot. Wir dürfen nur 25% der Kapazität des Stüberls nutzen!
Das alles gilt bis zur Inzidenz 1.000 in Ebersberg, ab der das Schützenheim vollständig gesperrt bleibt.
(Genauer dargestellt in der Langfassung unten)

Veranstaltungen wie die Vereinsabende, die Taufscheibe gestiftet von der Familie Hebler sowie das Weihnachtsschießen werden nicht mehr stattfinden.

Es kann nur noch Dienstags von 18.00 – 19.00 und Freitags von 19.00 – 21.00 geschossen werden.


Wir können zu all dem nur alle Mitglieder bitten, sich an die Regeln zu halten.
Wir müssen 2G+ kontrollieren und die Gesetze einhalten. Die Gemeinde hat angekündigt die Umsetzung zu kontrollieren. Wer alleine nach oben geht oder die 2G+ Regeln missachtet verstößt gegen das Infektionsschutzgesetz und schadet sich selbst und dem Ansehen des Vereins!

Langfassung

Bezüglich 2G+ gilt:

  1. Zutritt hat nur wer geimpft, genesen oder unter 12 Jahre alt ist
    und zusätzlich über einen Testnachweis verfügt.
  2. Als Testnachweis gilt:
    1. ein höchstens 48h alter PCR Test
    2. ein höchstens 24h alter PoC-Antigen-Schnelltest
    3. ein vor Ort unter Aufischt vorgenommener Antigen-Schnelltest („Selbsttest„)
  3. Kinder bis 6, sowie Schülerinnen und Schüler die in der Schule regelmäßig getestet werden, sind von der Testpflicht ausgenommen.

Bezüglich des Zutritts gilt:

  1. Die Person die das Schützenheim aufsperrt (in den meisten Fällen, ein Mitglied der Vorstandschaft) ist verpflichtet:
    1. Impf- oder Genesenennachweis, sowie
    2. Testnachweis (PCR oder Schnelltest) zu kontrollieren, bzw:
    3. einen Selbsttest zu beaufsichtigen.
    4. Die „Identitätsfeststtellung“ durchzuführen.
  2. Anwensenheit sowie die Nachweise werden nicht erfasst. Nur Selbsttest vor Ort werden festgehalten.

Bezüglich des Aufenthalts:

  1. Es herrscht Maskenpflicht und Abstandsgebot.
  2. Nur 25% des Stüberls dürfen genutzt werden.
  3. Stände und Vereinswaffen werden nach der Benutzung desinfiziert.

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